Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)-Einstufung wird der Schweregrad (1-5) der Zahnfehlstellung klassifiziert. Wenn in einer Befundgruppe ein Schweregrad von KIG 3 oder mehr erreicht wird, werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wird ein Schweregrad 1 oder 2 festgestellt, kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung auf. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 % der Behandlungskosten sofort, für die restlichen 20 % muss der Versicherungsnehmer über den Gesamtbehandlungszeitraum quartalsweise in Vorleistung treten. Die 20 % werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet. Die KIG Richtlinien gelten bis zum 18. Lebensjahr. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind kieferorthopädische Leistungen Privatleistungen, es sei denn es handelt sich um ein kieferorthopädisch-kieferchirurgisch indiziertes Vorgehen.